Rote Liste in NRW

0 = ausgestorben
sind solche Arten , die nachweislich in Nordrhein-Westfalen ausgestorben sind oder die seit längerer Zeit, mindestens aber 10 Jahre,
in unserem Land nicht mehr nachgewiesen werden konnten.

R = durch extreme Seltenheit gefährdet
sind Arten , die am Rande ihres Areals bei uns leben
und daher seit jeher extrem selten.
Sie sind mit einem hohen Gefährdungsrisiko behaftet,
da sie bei Vernichten ihrer einzigen oder wenigen Standorte
in unserem Gebiet ausgelöscht werden.

1 = vom Aussterben bedroht
sind Arten , deren Bestände durch lange anhaltenden starken Rückgang
auf eine kritische Größe zusammengeschmolzen sind.
Das Überleben dieser Arten in unserem Gebiet ist unwahrscheinlich,
wenn die verursachenden Faktoren weiterhin einwirken oder
bestandserhaltende Schutz- und Hilfsmaßnahmen des Menschen ausbleiben.

2 = stark gefährdet
sind Arten , deren Bestände im nahezu
gesamten Verbreitungsgebiet augenfällig zurückgehen oder regional
verschwunden sind, bzw. Arten mit insgesamt niedrigen Beständen.

3 = gefährdet
sind Arten , deren Bestände regional bzw. vielerorts lokal zurückgehen
oder lokal bereits verschwunden sind.

* = ungefährdet
sind Arten, bei denen kein merklicher Rückgang bzw. keine aktuelle Gefährdung feststellbar ist..

Zusatzkriterium N
Der Zusatz "N" in Kombination mit den einzelnen Gefährdungskategorien
wurde in dieser Roten Liste eingeführt, wenn die Einstufung einer Art von der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen abhängig ist.
Ohne diese Naturschutzmaßnahmen
wären diese Arten stärker gefährdet.